SmartCard-Authentifizierung :: Registrierung Ihrer Signaturkarte

 

  Auf dieser Webseite können Sie Ihre Signaturkarte für die Nutzung geschützter Online-Angebote (DNotI-Online-Plus sowie interne Bereiche einzelner Notarkammern) auf dem Authentifizierungsserver der BNotK registrieren lassen.

Nach Prüfung der Berechtigung (siehe Hinweis zu den Nutzungseinschränkungen weiter unten) wird Ihre Karte freigeschaltet. Die Registrierungs- und Freischaltungsprozedur muss aus technischen sowie organisatorischen Gründen für jede neu ausgestellte Karte durchlaufen werden.

Stellen Sie bitte vorab sicher, dass Ihr Kartenleser stets die aktuelle Firmware und Treibersoftware des jeweiligen Herstellers verwendet und dass Sie vor der Registrierung Ihrer Karte auf unserem Server die Authentifizierungsfunktion der Karte freigeschaltet haben.

Weitere technische Informationen zur erfolgreichen Kartenregistrierung sowie Hinweise zur Fehlerbehebung erfahren Sie vorab auf unserer Supportseite mit Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen -> FAQ oder in unserer downloadbaren Kurzanleitung im pdf-Format.



Benutzen Sie für die Registrierung Ihrer Karte bitte den folgenden, für alle Webdienste geltenden, zentralen Anmeldelink:


Registrierung

Die Registrierungsprozedur kann ca. 2 Minuten dauern! Bitte haben Sie solange Geduld bis die Eingabemaske zur Vervollständigung Ihrer persönlichen Daten erscheint.

Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie nach ca. 1 - 2 Arbeitstagen eine Bestätigungsmail.

Sofern sich auf Ihrer Karte kein für die Nutzung der Webdienste erforderliches Attribut, wie z.B. das Berufsattribut "Notar", befindet und sich somit während der Registrierung nicht herauslesen lässt, faxen Sie uns bitte einen entsprechenden Berechtigungsnachweis wie weiter unten beschrieben.



Nutzungseinschränkungen:
  • Zugang zu den geschützten Webdiensten haben grundsätzlich nur Notare und Notarassessoren. Die Berechtigung des Notars wird in der Regel über die Abfrage des Berufsträgerattributes im Signaturzertifikat nachgeprüft. Notarassessoren legen ihre Bestellungsurkunde oder eine Bestätigung der zuständigen Kammer vor.
  • Soll in einem Notariat die Recherche auf einen Mitarbeiter delegiert werden, kann eine Karte dauerhaft zur Nutzung freigeschaltet werden, wenn sie ein Pseudonym trägt, das auf das betreffende Notarbüro lautet (sog. „Bürokarte“) und eine gesiegelte Bestätigung vorgelegt wird, dass intern die entsprechende Berechtigung besteht.
  • Andere Nutzer mit personenbezogenen Signaturkarten können nur ausnahmsweise für einen beschränkten Zeitraum zugelassen werden, da seitens der Bundesnotarkammer eine Prüfung der fortbestehenden (regelmäßig mit dem Anstellungsverhältnis verbundenen) Berechtigung nicht möglich ist. Derartige Ausnahmezulassungen, z.B. für einen ständigen Vertreter, sind mit einem gesiegelten Schreiben des betreffenden Notars zu beantragen.
  • Signaturkarten anderer Zertifizierungsdienstanbieter als der Bundesnotarkammer werden - soweit technisch möglich – zugelassen, soweit uns die Notareigenschaft entweder durch ein entsprechendes Attribut im Signaturzertifikat oder einen schriftlichen (gesiegelten) Nachweis erbracht wird.
Berechtigungsnachweise senden Sie bitte per Fax an (+49) (30) 38 38 66 66 (z.Hd. EDV-Abteilung).

Notariate mit Notarnetz-Anschluss erhalten Zugang zu den Online-Diensten, ohne sich mit der Signaturkarte authentifizieren zu müssen. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie unter www.notarnet.de.